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   BVerwG, 22.11.1973 - VIII ER 400.73   

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BVerwG, 22.11.1973 - VIII ER 400.73 (https://dejure.org/1973,2522)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1973 - VIII ER 400.73 (https://dejure.org/1973,2522)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1973 - VIII ER 400.73 (https://dejure.org/1973,2522)
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerwG, 15.03.1988 - 1 A 23.85

    Beschlagnahme - Vermögen - Verbotener Verein - Postsendungen - Gewahrsam -

    Mit Rücksicht auf den Zweck der Vorschrift, den Kläger nicht zum Opfer eines Zuständigkeitsstreits zwischen den Gerichten zu machen, sondern den Fortgang des Verfahrens zu fördern (vgl. Beschluß vom 11. September 1963 - BVerwG 5 B 11.63 - Buchholz 310 § 83 VwGO Nr. 3), tritt die Bindungswirkung auch dann ein, wenn die Verweisung sachlich unrichtig gewesen sein sollte (Beschluß vom 22. November 1973 - BVerwG 8 ER 400.73 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 7; Beschluß vom 12. März 1973 - BVerwG 4 B 103.72 - zu § 41 Abs. 2 VwGO sowie BGHZ 1, 341 [BGH 03.04.1951 - I ARZ 75/51] für die Parallelvorschrift des jetzt dem § 281 ZPO entsprechenden § 276 ZPO).

    Eine Ausnahme von der Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses kommt nach der Rechtsprechung nur in extrem gelagerten Fällen in Betracht (vgl. Beschluß vom 22. November 1973 - BVerwG 8 ER 400.73 - a.a.O.), etwa dann, wenn für den Beschluß jede gesetzliche Grundlage fehlt, er also auf Willkür beruhen würde (BGHZ 1, 341 [BGH 03.04.1951 - I ARZ 75/51]).

  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 13 Z 1548/95

    Entscheidung des übergeordneten Gerichts im Falle eines negativen

    Zum einen fehlte es dem Verwaltungsgericht Darmstadt bei seiner Beschlußfassung nicht an einem Bindungswillen, denn es hat sich für örtlich unzuständig gesehen und daher den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main verwiesen (vgl. zum Bindungswillen BVerwG, Beschluß vom 22. November 1973 - VIII ER 400.73 -, Buchholz 310 § 53 Nr. 7).

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses tritt nämlich auch dann ein, wenn eine Verweisung zu Unrecht erfolgt ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. November 1973, a.a.O., m.w.N.).

    Eine solche Ausnahme von der Bindungswirkung einer Verweisung kann jedoch nur in extrem gelagerten Fällen angenommen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. November 1973, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 9. März 1979 - BVerwG 4 C 32.75, 33.75 -, BayVBl. 1979, 542; BVerwG, Beschluß vom 27. Januar 1982 - BVerwG 4 ER 401.81 -, BVerwGE 64, 347 (354); BVerwG, Urteil vom 15. März 1988 - BVerwG I A 23.85 -, BVerwGE 79, 110 (113); BVerwG, Beschluß vom 1. Dezember 1992 - 7 A 4.92 -, NVwZ 1993, 770; Hess. VGH, Beschluß vom 3. März 1994 - 13 Z 265/94 - sowie Beschluß vom 27. März 1995 - 13 Z 1896/94 -), etwa dann - und nur diese Möglichkeiten kommen vorliegend überhaupt in Betracht -, wenn für den Verweisungsbeschluß jede gesetzliche Grundlage fehlt, er also auf Willkür beruht, oder wenn die unter Verstoß gegen die Zuständigkeitsbestimmungen erfolgte Verweisung zu funktionswidrigen Folgen führen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1988, a.a.O., m.w.N.).

    Somit ist auch eine sachlich unrichtige Verweisung für sich allein nicht geeignet, ihr die Bindungswirkung zu nehmen (BVerwG, Beschluß vom 22. November 1973, a.a.O.; Beschluß vom 27. Januar 1982, a.a.O.; Urteil vom 15. März 1988, a.a.O., S. 112, jeweils m.w.N.; Hess. VGH, Beschlüsse vom 3. März 1994 und 27. März 1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung -

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  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    So verfahren in der Regel auch die anderen Bundesländer (Beschluß vom 22. November 1973 - BVerwG VIII ER 400.73 - für Baden-Württemberg).
  • BVerwG, 04.11.2021 - 6 AV 9.21

    Gericht der Hauptsache im Berufungszulassungsverfahren

    Hinsichtlich des um eine Zuständigkeitsbestimmung ersuchenden Verwaltungsgerichts reicht es aus, dass die Unzuständigkeitserklärung in dem unanfechtbaren Beschluss ergeht, mit dem das nächsthöhere Gericht gemäß § 53 Abs. 3 Satz 1 VwGO angerufen wird (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1973 - 8 ER 400.73 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 7 S. 4).
  • BVerwG, 14.11.1975 - 6 ER 403.75

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

    Beide Gerichte haben sich durch unanfechtbaren (§ 83 Abs. 2 Satz 1 VwGO) Beschluß für unzuständig erklärt (vgl. Beschluß vom 22. November 1973 - BVerwG VIII ER 400.73 - [Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 7]).

    Das örtlich zuständige Gericht ist nach den maßgebenden Zuständigkeitsvorschriften unter Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Bindungsvorschriften zu bestimmen (vgl. Beschlüsse vom 20. Mai 1960 - BVerwG VI ER 400.58/5 - [DÖV 1960, 638] und vom 22. November 1973 a.a.O. jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 15.07.2010 - 3 AV 1.10

    Bindungswirkung; Bundesverwaltungsgericht; Kompetenzkonflikt;

    Ein schwerer Rechtsverstoß, der ausnahmsweise zum Wegfall der Bindungswirkung führen mag, liegt entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts Chemnitz nicht schon in der Bemessung einer zu kurzen Frist für die Anhörung des Klägers vor der Beschlussfassung (vgl. Beschluss vom 22. November 1973 - BVerwG 8 ER 400.73 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 7 ).
  • VGH Hessen, 22.05.1992 - 7 UE 2402/85

    AUSSIEDLER; BEKENNTNISLAGE; BESTÄTIGUNGSMERKMAL; FRÜHGEBORENER; INDIZWIRKUNG;

    Abweichend hiervon war allerdings für die Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze unter Rückgriff auf besondere verwaltungsverfahrensrechtliche Grundsätze des Bundesvertriebenengesetzes - insbesondere auf den Vorrang des Grundsatzes nach möglichst schneller Entscheidung vor demjenigen auf Entscheidung durch eine ortsnahe Behörde anerkannt, daß ein Aufenthaltswechsel im Verwaltungsverfahren die Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit der Ausstellungsbehörde für den Vertriebenenausweis nicht berührte (BVerwG, B. v. 22. November 1973 - VIII ER 400/73 -, VerwRspr.
  • VGH Hessen, 28.04.1992 - 7 UE 2324/85

    Zuständigkeit bei Aufenthaltswechsel eines Vertriebenenausweisbewerbers;

    Abweichend hiervon war allerdings für die Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze unter Rückgriff auf besondere verwaltungsverfahrensrechtliche Grundsätze des Bundesvertriebenengesetzes - insbesondere auf den Vorrang des Grundsatzes nach möglichst schneller Entscheidung vor demjenigen auf Entscheidung durch eine ortsnahe Behörde - anerkannt, daß ein Aufenthaltswechsel im Verwaltungsverfahren die Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit der Ausstellungsbehörde für den Vertriebenenausweis nicht berührte (BVerwG, B. v. 22. November 1973 - VIII ER 400/73 -, VerwRspr. 26 (1976), 117, u. U. v. 16. März 1977 - VIII C 58.76 -, BVerwGE 52, 167 = Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 20; Hess. VGH, U. v. 24. April 1980 - VII OE 34/77 - vgl. ferner Ziff. 2 des Erlasses des Hessischen Ministers des Innern als Staatsbeauftragten für das Flüchtlingswesen vom 17. November 1964, StAnz.
  • VGH Hessen, 26.03.1992 - 7 UE 1683/85

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des

    Abweichend hiervon war allerdings für die Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze unter Rückgriff auf besondere verwaltungsverfahrensrechtliche Grundsätze des Bundesvertriebenengesetzes - insbesondere auf den Vorrang des Grundsatzes nach möglichst schneller Entscheidung vor demjenigen auf Entscheidung durch eine ortsnahe Behörde - anerkannt, daß ein Aufenthaltswechsel im Verwaltungsverfahren die Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit der Ausstellungsbehörde für den Vertriebenenausweis nicht berührte (BVerwG, B. v. 22. November 1973 - VIII ER 400/73 -, VerwRspr. 26 (1976), 117, u. U. v. 16. März 1977 - VIII C 58.76 -, BVerwGE 52, 167 = Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 20; Hess. VGH, U. v. 24. April 1980 - VII OE 34/77 - vgl. ferner Ziff. 2 des Erlasses des Hessischen Ministers des Innern als Staatsbeauftragten für das Flüchtlingswesen vom 17. November 1964, StAnz.
  • BVerwG, 22.08.1988 - 1 ER 401.88

    Einstweilige Verfügung - Beschwerdeverfahren - Aufhebung - Zurückverweisung -

  • VGH Hessen, 23.03.1992 - 7 UE 1005/86

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des Verfahrens -

  • BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 68.81

    Rüge fehlender Prozessfähigkeit - Störungen der Geistestätigkeit -

  • BVerwG, 04.05.1979 - 2 ER 401.79

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts im Rahmen eines Antrags auf

  • VGH Hessen, 17.07.1997 - 12 Z 1804/97

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächsthöhere Gericht bei

  • BVerwG, 04.06.1993 - 9 A 1.93

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Beschlusses - Anforderungen an den Antrag

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 32.75

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über Verweisungsantrag

  • BVerwG, 21.09.1981 - 9 ER 400.81

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 15.06.1993 - 9 A 2.93

    Voraussetzungen für die Aufhebung eines Beschlusses - Anforderungen an den Antrag

  • VG Bayreuth, 10.06.2021 - B 9 K 21.434

    Örtliche Zuständigkeit, perpetuatio fori, fehlende Bindungswirkung des

  • BVerwG, 25.11.1981 - 2 ER 402.81

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das Bundesverwaltungsgericht -

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